Ein Haftpflichtgutachten wird benötigt, wenn ein Schaden an Ihrem Fahrzeug unverschuldet durch eine andere Person entsteht. Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, steht es Ihnen zu, einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen.
Der Geschädigte muss nach einem Unfall den Schaden nachweisen, um eine entsprechende Regulierung in die Wege leiten zu können.
Das Guthaben zu Haftpflichtschäden wird der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vorgelegt. Schließlich muss der Geschädigte sicherstellen dürfen, dass der Gutachter neutral ist. Das Gutachten hilft bei der Entscheidungsfindung, ob und wie repariert werden soll oder ob ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll.
Würden Sie gerne mehr über dieses Gutachten erfahren? Nutzen Sie unseren Kontakt und setzen Sie sich mit einem unserer Mitarbeiter in Verbindung.
Wir bieten Ihnen professionelle und unabhängige Gutachten von bestens ausgebildeten Sachverständigen an.
Eine Beratung im Vorfeld des Gutachtens ist mindestens genauso wichtig wie das Gutachten. Bei der Beratung zeigen wir Ihnen unser Vorgehen und beantworten all Ihre Fragen. Hierbei versuchen wir Ihnen das Thema Haftpflichtschaden durchsichtiger zu machen.